Portugiesisch–Deutsch: Dokumente professionell übersetzen
Ob Geburtsurkunde aus Portugal, brasilianisches Schulzeugnis oder ein Handelsregisterauszug aus Angola: Behörden, Universitäten und Arbeitgeber in Österreich und Deutschland verlangen häufig eine vollständige deutsche Übersetzung – inklusive aller Stempel, Siegel und handschriftlichen Vermerke. Unser Dienst überträgt portugiesischsprachige Dokumente KI-gestützt ins Urkundenformat und bildet dabei auch Rundsiegel, Unterschriften- und Stempelvermerke sowie Kopf- und Fußzeilen originalgetreu ab.
Genutzt wird die Übersetzung zum Beispiel für Anerkennungsverfahren von Zeugnissen, Einbürgerungsunterlagen, Immobilienkaufverträge aus Brasilien oder Firmendokumente portugiesischer Tochtergesellschaften. Der browserbasierte Prüf-Editor erlaubt es, jede Zeile vor der Freigabe zu kontrollieren; anschließend steht das Ergebnis als Word- oder PDF-Datei zur Verfügung. Für Fälle, in denen eine beglaubigte Übersetzung nötig ist, dient unser Werkzeug als Vorarbeit für beeidete Übersetzerinnen und Übersetzer, die die finale Prüfung und Beglaubigung eigenständig vornehmen.
Typische Dokumente Portugiesisch–Deutsch
- Geburtsurkunde (Assento de Nascimento, Certidão de Nascimento)
- Heiratsurkunde (Certidão de Casamento)
- Sterbeurkunde (Certidão de Óbito)
- Schulzeugnisse und Diplome (Diploma, Histórico Escolar)
- Führerschein (Carta de Condução / Carteira Nacional de Habilitação)
- Handelsregisterauszug (Certidão Permanente, Junta Comercial)
- Strafregisterauszug (Certificado de Registo Criminal)
- Ehefähigkeitszeugnis
- Vollmachten und notarielle Urkunden (Procuração)
- Arbeitsverträge und Gehaltsnachweise
Besonderheiten bei Portugiesisch
- Portugiesisch wird in unterschiedlichen Varianten geschrieben – europäisches Portugiesisch (Portugal) und brasilianisches Portugiesisch weichen in Orthographie, Terminologie und Amtsbezeichnungen teils deutlich voneinander ab; unser System berücksichtigt beide Varianten.
- Eigennamen und portugiesische Sonderzeichen (ã, õ, ç, ê) werden nicht verändert, sondern originalgetreu in die deutsche Übersetzung übernommen, wie es bei Personenstandsurkunden üblich ist.
- Dokumente aus Portugal und Brasilien tragen häufig Apostillen nach dem Haager Übereinkommen; Dokumente aus anderen lusophonen Ländern wie Angola oder Mosambik benötigen teils Legalisationen statt Apostille – der Dienst bildet die entsprechenden Stempel- und Siegelvermerke ab, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung der Echtheit.
- Typische Amtsstempel portugiesischer und brasilianischer Behörden (Conservatória do Registo Civil, Cartório) sowie Rundsiegel werden als Vermerke im Urkundenformat kenntlich gemacht.
So funktioniert es
Dokument hochladen (Foto, Scan, PDF oder Word) — die Ausgangssprache wird automatisch erkannt. Sie erhalten die Übersetzung im Urkundenformat mit Siegel- und Stempelvermerken, prüfen und bearbeiten jedes Segment im Browser und exportieren nach Ihrer Freigabe als Word oder PDF. Vorher trägt jeder Export den Vermerk „Entwurf“.
Für Privatpersonen
Wer eine Geburts- oder Heiratsurkunde aus Portugal, Brasilien oder einem anderen portugiesischsprachigen Land für Behörden in Österreich oder Deutschland benötigt, kann mit unserem Editor schnell eine gut lesbare deutsche Fassung erstellen. Für formale Anerkennungsverfahren empfehlen wir, die Übersetzung anschließend von einem beeideten Übersetzer prüfen und beglaubigen zu lassen.
Für Unternehmen
Unternehmen mit portugiesischen oder brasilianischen Tochtergesellschaften nutzen den Dienst, um Verträge, Handelsregisterauszüge oder interne Dokumente konsistent und im vertrauten Urkundenlayout zu übersetzen. Der Freigabe-Workflow erleichtert die interne Qualitätskontrolle vor der Weitergabe an Partner oder Behörden.
Für Übersetzer & Büros
Übersetzungsbüros und beeidete Übersetzer für Portugiesisch erhalten mit der eigenen Kunden-Uploadseite und dem Angebots-Workflow ein Werkzeug, das die Vorarbeit für beglaubigte Übersetzungen beschleunigt. Die KI-Rohübersetzung samt Formaterhaltung von Stempeln und Siegeln reduziert manuellen Aufwand, die fachliche Prüfung und Beglaubigung bleibt Aufgabe der beeideten Fachkraft.
Häufige Fragen
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